(rwa) Die bestehenden Rechte der Schweizer und britischen Staatsangehörigen sind auch nach dem Brexit gesichert. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat ein entsprechendes Abkommen gutgeheissen. Die Vorlage war in der kleinen Kammer unbestritten.
Zwar ist das Vereinigte Königreich am 31. Januar bereits offiziell aus der EU ausgetreten, bis Ende Jahr gilt jedoch eine Übergangsfrist. Solange gehört Grossbritannien noch zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Um Schwierigkeiten für die Zeit danach zu verhindern, hat der Bundesrat deshalb mit der britischen Regierung ein separates Abkommen ausgehandelt.
Dieses sieht vor, dass die Staatsangehörigen der beiden Länder ihre Rechte auch nach dem Ende der Übergangsfrist behalten. Nur Personen, die nach dem Ende dieser Frist in eines der beiden Partnerländer migrieren, müssten die dann geltenden Einwanderungsgesetzen beachten. Betroffen sind 43'000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und 34'500 Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien.