(dpo) Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hält in einem Bericht zu den jüngsten Netzunterbrüchen der Swisscom fest, dass das Telekomunternehmen die Ereignisse «vertieft und umfassend» aufgearbeitet habe. In der Zeitperiode vom 17. Januar bis am 19. Februar 2020 traten insgesamt sechs Störfälle in den Netzen von Swisscom auf, eine weitere Störung ereignete sich am 26. Mai. Die schweizweiten Störungen betrafen die Telefonie, das Internet, TV-Dienste und den Mobilfunk. Zeitweise waren einzelne Notrufzentralen nicht erreichbar.
Das Bundesamt liess sich von Swisscom in vier Besprechungen über die Ursachen der Störungen informieren, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Nach dem aktuellen Kenntnisstand hätten die Störungen unterschiedliche Ursachen gehabt, die in keinem kausalen Zusammenhang zueinander stünden.
Inzwischen habe das Telekomunternehmen kurz- sowie mittel- bis langfristig ausgerichtete Massnahmen ergriffen. Dazu gehört gemäss Bakom etwa die Bildung einer Task Force, welche direkt an die Konzernleitung rapportiert, vertiefte Gespräche mit Notruforganisationen und die Beauftragung von zwei externen Überprüfungen.
Erhöhung der Zielvorgabe?
Weiter hält das Bakom in seinem Bericht fest, dass die Swisscom ihre Zielvorgaben bei der Grundversorgung immer «deutlich» erfüllt habe. Beim Notruf habe die Swisscom keine spezifischen Pflichten, da er kein Dienst der Grundversorgung sei, sondern durch das Fernmelderecht regelt ist.
Trotzdem empfiehlt das Bundesamt für Kommunikation, dass die Qualität der Grundversorgung kritisch hinterfragt werden müsse. Die laufende Grundversorgungskonzession legt die Verfügbarkeit des Sprach-dienstes im Jahresschnitt auf 99 Prozent fest. Dies erlaube aber immer noch einen Ausfall des Telefondienstes an über drei Tagen pro Jahr. Deshalb sei eine Anpassung der Mindestvorgabe von 99,7 Prozent oder darüber zu prüfen. Diese Zielvorgabe habe etwa bei früher vergebenen Grundversorgungskonzessionen gegolten, so das Bakom.
Weiter sei im Fernmelderecht ebenfalls kein Mindestniveau für die Qualität der Notrufe und keine Berichterstattungspflicht der Fernmeldedienstanbieterinnen gegenüber der Öffentlichkeit festgelegt. Das ist zu hinterfragen, schreibt das Bakom, und gegebenenfalls anzupassen.