Der Nationalrat hat am Mittwoch entschieden, dass der Erwerb von sexuellen Dienstleistungen nicht unter Strafe gestellt wird. «Menschen sind keine Ware», hiess es in der Motion, die von EVP-Politikerin Marianne Streiff-Feller erfolglos eingereicht wurde. Das Modell hätte auch die Vermittlung und das Zur-Verfügung-Stellen in Bordellen oder von Zuhältern verboten.
Sexkaufverbot ist keine Lösung
Der Nationalrat stimmte mit einer grossen Mehrheit von 172 zu 11 Stimmen (94 Prozent) gegen die Einführung der Freierbestrafung. Viele Organisationen begrüssen diesen Entscheid und sehen darin ein klares Signal gegen die Stigmatisierung von Sexarbeitenden.
So schreibt zum Beispiel ProCoRe, das nationale Netzwerk zur Verteidigung der Interessen von Sexarbeitenden, in einer Mitteilung: «Ein Sexkaufverbot macht die Arbeit für Sexarbeitende gefährlicher und schützt nicht vor Gewalt – im Gegenteil. Mit diesem Entscheid können wir uns weiterhin unter transparenten Bedingungen für bessere Arbeitsbedingungen für Sexarbeitende, für die öffentliche Gesundheit und Gewaltprävention einsetzen.»
Verstoss gegen die Menschenwürde
Die Initianten beriefen sich auf Studien, laut denen 80 Prozent aller Frauen in besagtem Gewerbe ihre Tätigkeit aufgeben würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es gebe kaum Prostitution ohne Zwang, hiess es weiter. Prostitution sei ein Akt sexueller Gewalt und verstosse gegen die Menschenwürde und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine Gesellschaft könne nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kaufe.
Damit waren die Initianten nicht erfolgreich. Der Entscheid des Nationalrats ist eindeutig.
(hap)