In vielen KMU arbeiten die Ehepartner der Inhaber und Inhaberinnen mit. Und in Krisenzeiten schliesst das Gesetz diese eigentlich von Kurzarbeitsentschädigungen aus. Eigentlich darum, weil in der Coronakrise bei Härtefällen eine Ausnahme gewährt wurde. Diese Ausnahme soll nun in ordentliches Recht überführt werden. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit 100 zu 77 Stimmen angenommen.
Man wolle die Familien-KMU in der Krise nicht im Regen stehen lassen – «Sondern wir wollen sie stärken», sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) namens der Kommission. Die Gegner der Motion führten unter anderem das Missbrauchspotenzial ins Feld. Thomas Aeschi (SVP/ZG) erklärte: «Wir sind der Meinung dass die dauerhafte, permanente Ausweitung der Anspruchsberechtigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist.» Man sei aber «gerne bereit, über Lösungen zu sprechen, die auf diese Krise fokussiert sind», so Aeschi. Aber dafür sei dies der falsche Ort. Das liesse sich bei der Behandlung des Covid-19-Gesetzes machen.
Lösungen auf kantonaler Ebene
Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er anerkenne jedoch die Tatsache, dass gewisse Branchen besonders hart getroffen seien. Deshalb wolle er regionale Lösungen zusammen mit den Kantonen prüfen, führte Bundesrat Guy Parmelin im Nationalrat aus. Er blieb ebenso in der Minderheit wie Aeschi.
Einstimmig angenommen wurde dagegen am Montag eine Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Damit soll die gesetzliche Grundlage für den vom Parlament bereits beschlossenen zweiten ausserordentlichen Beitrag des Bundes von maximal 14,2 Milliarden Franken an die Arbeitslosenversicherung geschaffen werden. Die beiden Geschäfte gehen nun an den Ständerat.
(mg)