Drohnen würden auch in Gebiete vordringen, die bisher wenig oder nicht durch Beeinträchtigungen gestört wurden. Vögel und andere Wildtiere könnten deshalb die ferngesteuerten Fluggeräte als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führe. Diese Belastung könne das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.
Deshalb erstellten die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz, der Schweizerische Drohnenverband, die Vogelwarte Sempach und weitere Organisationen ein gemeinsames Merkblatt, wie sie am Mittwoch in einem Communiqué mitteilten. Pilotinnen und Piloten von Drohnen könnten bei Befolgen dieser Regeln Störungen vermeiden.
Die Drohnen sollten in übersichtlichen Orten fliegen, wenn keine Vögel und andere Wildtiere zu sehen seien. Geeignet seien auch Siedlungsgebiete ohne Menschenansammlungen, heisst es in dem Merkblatt.
Wildtiere sollten nicht direkt angeflogen und auch nicht verfolgt werden. Falls ein Tier reagiere solle der Flug sofort abgebrochen werden. Dasselbe gelte, wenn Raben oder Greifvögel sich näherten.
Auch wird davon abgeraten, in Gebieten zu fliegen wo Schwärme von Wasservögeln oder Gruppe von Wildtieren seien. Des Weiteren sollte bei Felswänden sowie über Hecken und Schilfflächen genügend Abstand gehalten werden.
In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen seien Flüge zu unterlassen. In Wasser- und Zugvogelreservaten und in Jagdbanngebieten seien Drohnenflüge verboten, heisst es weiter.