Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag bei einer Revision des Umweltschutzgesetzes stillschweigend dem Entscheid des Nationalrats zu, einen solchen Passus ins Gesetz aufzunehmen. Die Regelung sieht vor, dass die Kantone bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen Ausnahmen von diesem Littering-Verbot vorsehen können.
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Noch ist das nationale Littering-Verbot nicht beschlossene Sache: Die von einer Nationalratskommission angestossene Revision des Umweltschutzgesetzes muss noch bereinigt werden und die Schlussabstimmung überstehen. Zentrales Anliegen dieser Gesetzesrevision ist es, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken. Gewiss Kantone kennen bereits ein Littering-Verbot.
(sda/red.)