Schweiz

Polizei fährt ins Fahrverbot, um zu büssen

Polizei fährt ins Fahrverbot, um zu büssen

· Online seit 23.08.2018, 13:22 Uhr
Durchs Fahrverbot fahren, um das Auto zu parkieren - dafür kann man gebüsst werden. Die Polizei hingegen darf das, um Bussen zu verteilen.
Stefanie Rohner
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Das Wetter am Sonntag zog viele ins Freie, um die Zeit an der Sonne zu geniessen und es sich im Restaurant gut gehen zu lassen So zum Beispiel im Restaurant Guggeien-Höchst in St.Gallen. Doch dort waren die Parkplätze schnell vollständig belegt.

Zusätzliche Plätze auf der Wiese

«Es hatte wirklich viele Autos. Einige der Gäste sind deswegen auf einen weiter vorne liegenden Platz ausgewichen. Dazu mussten sie rund zehn Meter durch ein Fahrverbot fahren. Die Polizei folgte, um sie zu büssen. Ist das erlaubt?», fragt sich ein FM1-Leserreporter.

Die Parkplätze des Restaurants sind begrenzt, weswegen dieses eine Vereinbarung mit dem Bauer hat. «Wir dürfen die Wiese für die Autos freigeben, damit mehr Gäste parkieren können. Aber alles andere liegt nicht in unserer Hand», sagt Ramesh Gabriel, Küchenchef des Restaurants Guggeien-Höchst.

Er sagt, sie hätten ein Schild aufgestellt, dass alle Besucher darauf hinweist, dass sie gebüsst werden können, wenn sie dort weiterfahren. «Mehr können wir nicht tun», sagt Gabriel.

Zufahrt für Feuerwehr freihalten

Roman Kohler, Leiter Kommunikation der Stadtpolizei St.Gallen, sagt, die Stadtpolizei stelle gerade bei schönem Wetter fest, dass im Bereich der Naherholungsgebiete viele Autos nicht korrekt parkiert werden.

«Um die Zufahrten freizuhalten, zum Beispiel für die Feuerwehr, büssen die Patrouillen der Stadtpolizei die Falschparker. Unter Umständen werden Fahrzeuge auch abgeschleppt», sagt Kohler.

Das Missachten eines Fahrverbotes wird mit 100 Franken gebüsst, Falschparkierer müssen 40 Franken bezahlen. Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, kostet das noch einmal 300 Franken zusätzlich.

«Es war absolut zulässig»

Kohler sagt, es sei klar, dass die Polizei eine Vorbildfunktion habe, wenn es um die Einhaltung der Regeln im Strassenverkehr gehe. «Aber wenn die Polizei sich in einem Einsatz befindet, darf sie gewisse Dinge tun, die ein Autofahrer nicht darf. Und in diesem Fall war es absolut zulässig, dass man den Autofahrern in das Fahrverbot gefolgt ist», sagt Kohler.

Beschwerden, weil die Polizei durch das Fahrverbot fuhr, seien keine eingegangen. «Wir müssen die Strasse dort regelmässig befahren, da wir weiter hinten im Wald kontrollieren müssen, ob beispielsweise das Feuerverbot eingehalten wird», sagt Kohler.

Im Notfall muss es schnell gehen

Ausserhalb der Einsätze - also wenn die Patrouille zum Beispiel etwas zum Znüni holt - müssen sich die Polizisten natürlich ebenso an die Verkehrsregeln halten wie alle anderen auch. «Sonst könnte dies Konsequenzen haben», sagt Kohler.

Er sagt, es sei ja durchaus im Sinn der Öffentlichkeit, dass die Polizei im Notfall schnell vor Ort ist.

(str)

 

veröffentlicht: 23. August 2018 13:22
aktualisiert: 23. August 2018 13:22

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