Aufgedeckt wurde die Szene von CH Media. Es gebe eine Aussage Ruefers, die als «rassistisch ausgelegt werden könnte», weshalb der Kommentator und das Schweizer Fernsehen damals die Streichung der Szene aus der Dokumentation verlangte. Einen Schritt weiter ging die «Wochenzeitung» (WOZ) mit Autor Renato Beck, der Ruefers Satz als «klar rassistisch» einstufte.
In der Folge lud das SRF diverse Medienschaffende, nicht aber die WOZ, ein, um die ungeschnittene 65-minütige Originalfassung der Aufnahme mit Sascha Ruefer anzuschauen. Die ausgewählten Journalisten haben jedoch einwilligen müssen, den Satz nicht direkt zu zitieren, um die Filmausschnitte im Original sehen zu dürfen. Nach dieser Sichtung berichteten der Tages-Anzeiger und andere Medien, dass bei Ruefers Aussage der Kontext gefehlt habe, und er sich eindeutig darauf bezogen habe, wie Xhaka als Führungsfigur funktioniere.
«Äusserung kann als rassistisch eingeschätzt werden»
Der Fall schlug derart hohe Wellen, dass eine nicht genannte Person Beschwerde beim Schweizer Presserat einreichte – die WOZ soll bei Becks Leitartikel die Wahrheitspflicht verletzt haben.
Heute gab der Presserat bekannt, dass die Beschwerde abgelehnt wurde. Er schreibt in einer Mitteilung: «Der Presserat kommt zum Schluss, dass die WOZ mit ihrem Beitrag die Wahrheitspflicht nicht verletzt hat, weil die Äusserung als rassistisch eingeschätzt werden kann, wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinne, so doch im Sinne von Ausgrenzung wegen einer Andersartigkeit.»
Im gleichen Zug rügte der Presserat die Rolle des Schweizer Fernsehens, die «der Wahrheitsfindung wenig dienstlich war». SRF habe den Zugang zu Informationen auf ausgewählte Journalistinnen und Journalisten beschränkt und ihnen vorgegeben, was sie veröffentlichen dürfen und was nicht. Eine solche Einschränkung sei stossend, insbesondere dann, wenn es sich um das SRF handle, das grossteils durch Gebührengelder finanziert wird.
(watson/abu)
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