Auch müssen nur diejenigen Personen dem Kantonsärztlichen Dienst gemeldet werden, die im Ansteckungszeitraum einen intimen/engen körperlichen Kontakt zur infizierten Person hatten, wie das Basler Gesundheitsdepartement am Freitag im Corona-Bulletin mitteilte.
Keine Quarantäne für Geboosterte
Weitere Kontaktpersonen von Infizierten ausserhalb des Haushalts sollten benachrichtigt werden und sich auch ohne Symptome vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt testen lassen. Auch sollten sie bei jedem Kontakt mit anderen Personen eine Maske tragen.
Nicht in Quarantäne müssen Geboosterte. Gleiches gilt für Personen, bei denen die zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind.
Die Anpassung der Quarantänestrategie im Stadtkanton erfolgt auf Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit. Dies, um die Auswirkungen der Quarantäne auf die Gesellschaft zu mildern, heisst es in der Mitteilung weiter. Für Corona-Infizierte gilt weiterhin eine Isolationsdauer von zehn Tagen.
Anpassungen auch beim Contact Tracing
Anpassungen gibt es aufgrund steigender Fallzahlen auch beim Contact Tracing. So wird neu ein vereinfachtes Contact Tracing bei infizierten Personen durchgeführt. Demnach erhalten die positiv Getesteten per SMS die Aufforderung, ihre Kontaktpersonen anzugeben.
Neu findet nur noch ein Gespräch statt, um die Daten zu überprüfen. Das Team des Contact Tracing befindet sich gemäss Mitteilung momentan in der Umstellungsphase zu diesem Prozess.