Das Schweizer Stimmvolk kann sich nicht äussern zu neuen Jugendschutzbestimmungen im Film und bei Videospielen. Das vergangene Woche eingereichte Referendum gegen die Vorlage ist bei Weitem nicht zustande gekommen.
Gegen die Vorlage hatte die Piratenpartei das Referendum ergriffen. Um eine Abstimmung zu erreichen, hätte sie am Donnerstag mindestens 50'000 beglaubigte Unterschriften einreichen müssen. Dieses verfassungsmässige Quorum sei um mehr als die Hälfte verfehlt worden, schrieb die Bundeskanzlei am Montag nach ihrer Überprüfung.
Partei gab sich siegesgewiss
Die Piratenpartei war bereits am Wochenende davon ausgegangen, dass zu wenige Unterschriften eingegangen sind. Am Donnerstag, bei der Einreichung der Unterschriften, hatte sie sich siegesgewiss gegeben. Diese Einschätzung sei zu optimistisch gewesen, schrieb sie am Samstag aber und führte Schwierigkeiten bei der Zählung ins Feld.
Die Piratenpartei stört sich in Bezug auf neue Jugendschutzregeln insbesondere an der vorgesehenen Altersverifikation auf Internetplattformen. Diese lasse sich leicht umgehen und führe dazu, dass grosse Internetkonzerne noch mehr Daten über Nutzerinnen und Nutzer sammeln könnten.
Das Referendumskomitee war deshalb mit dem Slogan «Ausweiszwang Nein» angetreten. Das Gesetz verursache massive Kollateralschäden und sei zugleich handwerklich schlecht gemacht, schrieb es zudem. «Die digitalpolitische Naivität von Verwaltung und Parlament hat uns wieder mal ein unsägliches Gesetz beschert.»
Viel Aufmerksamkeit in den Medien
Viele der Unterschriften gingen erst gegen Ende der Referendumsfrist ein. Denn im Januar erhielt das Thema Ausweiszwang im Internet grosse Aufmerksamkeit in den Medien. Pro Tag trafen laut Aussagen von Piraten-Präsident Jorgos Ananiadis bis zu 5000 Unterschriften beim Komitee ein.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internetplattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.
(sda/roa)