Die Reisenbranche ist von der Coronakrise nach wie vor schwer betroffen. Zu diesem Schluss komme eine externe Expertise, die vom Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen worden sei, heisst es in einer Mitteilung der Landesregierung. Es bestehe «Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Reisebranche». Der Bundesrat hat deshalb den aktuell bis Ende September befristeten Rechtsstillstand in der Reisebranche bis Ende Jahr verlängert.
Für die Konsumenten bedeutet dies, dass Rückerstattungen für wegen Corona ausgefallene Reisen erst im nächsten Jahr eingefordert werden können. Der Bundesrat will damit Reiseveranstalter vor dem Konkurs bewahren. Die Regelung gilt seit dem 21. Mai.
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