Es ist die Horrorvorstellung schlechthin von jeder Schweizerin und jedem Schweizer: Eine horrend hohe Handyrechnung nach den Sommerferien. Der Grund: Roaminggebühren. Um solche Szenarien möglichst zu verhindern, wurde bereits Anfang Jahr das 1997 eingeführte Fernmeldegesetz revidiert. Dieses ist im Bundesrecht geregelt und «bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden.»
Ab 1. Juli tritt eine erneute Revision dieses Gesetzes in Kraft, welches Kundinnen und Kunden von Handyabo-Anbietern noch mehr Vorteile bringen soll. Wie diese genau aussehen, siehst du vereinfacht in dieser Übersicht:
- Roaming-Datenpakete mit einem bestimmten Datenvolumen dürfen nicht mehr nach 30 Tagen verfallen, sondern müssen mindestens ein Jahr gültig sein. Das gilt jedoch nur für einmalig erworbene Pakete, nicht für solche, die im Abo inbegriffen sind.
- Auslandtelefonate müssen neu auf die Sekunde genau abgerechnet werden. Bislang wurden diese auf die angebrochene Minute hochgerechnet.
- Neu müssen Anbieter ihren Kundinnen und Kunden einen Call-Filter zur Verfügung stellen, wodurch lästige Werbeanrufe eingedämmt werden sollen.
- Ausserdem ist es Kundinnen und Kunden künftig möglich, eigene Kostenlimiten fürs Roaming zu setzen. Böse Überraschungen bei der Handyabrechnung nach den Ferien dürften damit passé sein.
Revision mit Schlupflöchern
Die Revision soll dazu beitragen, dass Kundinnen und Kunden künftig besser vor unerwartet hohen Handyrechnungen geschützt werden. Aber: «Das Gesetz ist das eine, die Ausführung das andere», sagt Jean-Claude Frick, Digitalexperte beim Vergleichsportal Comparis. Es gelte, einige Punkte zu beachten, um trotz Revision nicht doch in die Kostenfalle zu stolpern. Ein Knackpunkt: Die neue zwölfmonatige Gültigkeit der Roamingpakete. «Salt zum Beispiel bietet die meisten bisherigen Roaming-Pakete mit limitierter Datenmenge weiterhin mit einer Gültigkeit von 30 Tagen statt zwölf Monaten an.» Zwar kündigte das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) bereits an, dieser Sache nachzugehen. Bislang wurden aber weder Sanktionen noch eine Verwarnung ausgesprochen.
Standard-Limit bis zu 1'000 Franken hoch
Auch zu beachten ist, aktiv eine Kostenlimite für Auslandanrufe zu definieren, sonst wird nämlich ein Standard-Limit festgelegt. Und das könnte teuer werden. Salt zum Beispiel hat ein Limit von 1'000 Franken, aufgeteilt in je 500 Franken für Roaming und Telefonie. Auch beim Call-Filter sieht Frick noch Schwachstellen: «Es wird - trotz Spamfunktion - immer noch ungewollte Anrufe aus Callcentern geben.»
Alles in allem bezahlen Kundinnen und Kunden in diesem Jahr bei fast allen Anbietern deutlich weniger als noch im letzten Jahr. Insbesondere deshalb, weil Anbieter Telefongespräche ab dem 1. Juli sekundengenau abrechnen müssen und nicht mehr auf die Minute hochrechnen können. Trotzdem wäre es naiv, dem revidierten Fernmeldegesetz blindlings zu vertrauen. Es gilt weiterhin: Augen auf vor der Vertragsunterzeichnung!
(noë)