Nach Auffassung von Staatsanwalt Marco Amstutz haben sich die beiden der vorsätzlichen versuchten Tötung und des Raufhandels schuldig gemacht. Einer von ihnen zog nach Überzeugung des Staatsanwalts beim Streit um die Vorherrschaft von Motorradclubs in der Schweiz seine Pistole und schoss im Tumult um sich.
Er soll mit einem Schuss einen Gegner lebensgefährlich verletzt haben. Der andere rammte laut dem Staatsanwalt einem am Boden liegenden Gegner zweimal ein langes Messer in den Rücken. Dieser Mann trug laut Amstutz «aus reinem Zufall» keine lebensbedrohlichen Verletzungen davon.
Für einen dritten Angeklagten beantragte der Staatsanwalt wegen der Vorwürfe der versuchten schweren Körperverletzung und des Raufhandels eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dieser Mann schlug nach Überzeugung des Anklägers rund fünfzehn Mal mit grosser Wucht mit einem dicken Elektrokabel auf den Kopf eines Gegners ein - denselben Mann, der danach mit dem Messer verletzt wurde.
Die Wirkung des Elektrokabels sei vergleichbar mit jener eines Schlagstocks oder einer Stange, sagte der Staatsanwalt.
Neunzehn weitere Rocker waren angeklagt wegen Raufhandels. Für sie beantragte Amstutz Freiheitsstrafen zwischen sechs und vierzehn Monaten - im Gegensatz zu den Strafen von vier, achteinhalb und neuneinhalb Jahren alle bedingt auszusprechen.
Verteidiger will 30 Monate für Schützen
Als erster Verteidiger plädierte am Dienstag auch Rechtsanwalt Beat Luginbühl, welcher den mutmasslichen Schützen vertrat. Luginbühl beantragte für seinen Klienten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Dies für versuchte vorsätzliche Tötung in Notwehrexzess.
Luginbühl betonte, der 37-Jährige sei designierter Sicherheitschef der Bandidos gewesen. Er habe also den Auftrag gehabt, die Gäste der Geburtstagsparty zu schützen - darunter auch solche, welche überhaupt nichts mit dem Motorradclub zu tun hätten.
Er habe die vielen Broncos und Hells Angels auf die Bandidos zuströmen sehen und nach einem ersten Gerangel mit einem Angreifer zuerst in die Luft gefeuert. Erst dann habe er auf ein Auto geschossen, wobei nicht erstellt sei, dass dieser Schuss zu einer lebensgefährlichen Verletzung eines «Höllenengels» geführt habe.
In Angst und Panik habe sich der Mann nicht mehr anders zu helfen gewusst. Diese Notwehrlage sei strafmindernd zu berücksichtigen - ebenso das Geständnis, geschossen zu haben. Dieser Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Bandidos-Ableger verhindern wollen
Etwas über 30 Personen beteiligten sich 2019 am Streit vor einem Motel in der Nähe von Belp. Die Polizei hielt nach den Auseinandersetzungen 34 Personen an und stellte zahlreiche Waffen sicher.
Zum Streit kam es laut einhelligen Aussagen der Verfahrensbeteiligten, weil der damals in der Schweiz nicht offiziell vertretene Motorradclub Bandidos in Belp ein Clublokal eröffnen wollte. Die Hells Angels und die mit ihnen verbündeten Berner Broncos wollten das verhindern und die Bandidos einschüchtern.
Diese hatten aber vom bevorstehenden «Besuch» der Gegner Wind bekommen und bewaffneten sich. Versammelt hatten sie sich wegen einer Geburtstagsfeier.
Urteil Ende Juni
Vor dem Sitz des Regionalgerichts Bern-Mittelland und im Gerichtsgebäude blieb es am Dienstag ruhig. Das war bei Prozessbeginn Ende Mai anders: Damals musste die Polizei mit Gummischrot und Tränengas ein Aufeinandertreffen von Bandidos und Hells Angels respektive Broncos verhindern.
Im Berner Amthaus stehen nun alle weiteren Plädoyers von Verteidigerinnen und Verteidigern auf dem Programm. Das Urteil will das Gericht Ende Juni bekanntgeben.