Schweiz

RTS-Beitrag vor Covid-Abstimmung hat Meinungsvielfalt verletzt

Bundesgerichtsurteil

RTS-Beitrag vor Covid-Abstimmung hat Meinungsvielfalt verletzt

· Online seit 20.09.2023, 13:49 Uhr
Das Westschweizer Fernsehen RTS hat mit einem Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Das Bundesgericht hält dies in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest.
Anzeige

Am 14. November 2021 strahlte RTS den Beitrag «Hass vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz» aus. Im Beitrag behandelt wurde die politische Atmosphäre in der Schweiz rundum die Abstimmung. Konkret war die Rede von Hassbotschaften gegen Politiker und Regierungsräte im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen. Zwei Wochen später folgte die Abstimmung über das Covid-Gesetz.

SRG sah kein Verletzen der Meinungsvielfalt

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess im darauffolgenden Jahr eine Beschwerde gegen den Beitrag gut. Das Gebot der Meinungsvielfalt sei verletzt worden. Insbesondere, weil dieser im Vorfeld von Abstimmungen erhöhtes Gewicht zukomme. Das Argument: Im Beitrag seien fast nur Massnahmenbefürworter zu Wort gekommen. Dies habe ein einseitiges Bild der Corona-Krise kreiert, die eine Verhärtung des politischen Klimas zufolge hatte.

Gegen diesen Entscheid hat die SRG Beschwerde erhoben, jetzt hat das Bundesgericht diese jedoch abgewiesen. Es hat zum vorliegenden Fall am Mittwoch eine öffentliche Beratung durchgeführt.

Ergebnis der Abstimmung soll nicht einseitig beeinflusst werden

In einer Mitteilung hält das Bundesgericht fest, dass das Gebot der Meinungsvielfalt des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG) sich gegen eine einseitige Beeinflussung des Publikums richte. In Bezug auf Abstimmungen solle verhindert werden, dass auf die Stimmbevölkerung einseitig eingewirkt und das Ergebnis der Abstimmung verfälscht werde. Dem Gebot der Vielfalt sei im Vorfeld von Abstimmungen umso stärker Rechnung zu tragen, je mehr sich ein Beitrag der Problematik widme, über die abgestimmt werde.

Die Pflicht zur ausgewogenen Darstellung von Sachverhalten vor Wahlen und Abstimmungen sei ein zentraler Grundsatz zum Funktionieren der direkten Demokratie, schreibt das Bundesgericht.

(sda/hap)

veröffentlicht: 20. September 2023 13:49
aktualisiert: 20. September 2023 13:49
Quelle: Today-Zentralredaktion

Anzeige
Anzeige
[email protected]