Schweiz

SBB-Regeln: Füsse im Zug hochlagern – was gilt wirklich für Passagiere?

SBB

«No Sitzpolster, no problem» – Füsse hochlagern im Zug mal anders

· Online seit 30.06.2024, 09:56 Uhr
Wer regelmässig Zug fährt, hat es bestimmt mindestens einmal erlebt: Personen, die ihre Füsse auf der gegenüberliegenden Sitzbank ablegen. Die SBB kann solche Passagiere büssen. Aber was gilt, wenn gar kein Polster vorhanden ist?
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Füsse hochlagern ist kein selten gesehenes Phänomen in Zügen. Es kommt so häufig vor, dass sich die verschiedenen Möglichkeiten dafür kategorisieren lassen. Was? Ja genau, lass dich von dieser Auswahl der ÖV-Fuss-Typen überzeugen. Doch was sind eigentlich die genauen Vorschriften? Wann muss man eine Busse zahlen? Und gelten andere Regeln, wenn kein Polster auf dem Sitzplatz vorhanden ist?

Immer wieder landen Füsse auf den Sitzpolstern

Zuerst zum Kein-Polster-auf-dem-Sitzplatz-Thema. Ein User postete kürzlich ein Bild von hochgelagerten Füssen auf Reddit – mit Schuhen, ohne Zeitung. «No Sitzpolster, no problem» oder «Hast du jetzt ein Polster ausreissen müssen» lauten nur zwei der vielen Kommentare darunter.

Es zeigt sich: Das Thema Füsse-Hochlagern ist noch lange nicht ausdiskutiert. Die Frage ist hier nicht einmal, warum das Sitzpolster fehlt (was übrigens auch die SBB nicht weiss. Das stehe wohl auf dem roten Zettel, der von den Füssen verdeckt werde, heisst es auf Anfrage), sondern, was nun wirklich für Regeln und Strafen gelten beim Platzieren der Füsse auf der Sitzbank.

In jedem Zug ist eine Benutzerordnung angebracht. Diese beinhaltet zum Beispiel Regeln wie «vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein» oder «im Zug nicht rauchen». Was aber auch zur Benutzerordnung gehört: «Das Fahrzeug nicht beschmutzen oder beschädigen». Darunter fällt natürlich auch das Beschmutzen von Sitzpolstern. Wer gegen die Benutzerordnung verstösst, muss mit Transportausschluss, Schadenersatzforderung, Erhebung von Zuschlägen und Strafverfolgung rechnen.

Sitze verschmutzen gibt Busse ab 25 Franken

Das Zugpersonal setze die Regeln mit Augenmass durch, erklärt SBB-Sprecher Martin Meier. Bei Verschmutzungen gilt Nulltoleranz. «Wer mit seinen Schuhen das Polster verschmutzt, zahlt einen Zuschlag.» Dieser Zuschlag beträgt je nach Aufwand mindestens 25 Franken. So ist es in den Tarifbestimmungen der Alliance Swisspass festgehalten. Im Reglement zum allgemeinen Personentarif heisst es nämlich: «Von Reisenden, welche die Benützungsbestimmungen gemäss Tarif, Benutzerordnung und dergleichen verletzen, wird für Kontrolle, Umtriebe sowie Reinigung bei reversibler Verschmutzung eine Entschädigung nach Aufwand, von mindestens CHF 25.-[...] erhoben.»

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Wer die Füsse in Socken auf den Polstern platzieren will, soll sich gemäss Meier am Pendler-Knigge von Katja Walder orientieren. Dort lautet Gebot 25: «Du sollst deine Schuhsohlen vom Sitzpolster fernhalten – aber bitte die Schuhe nicht in jedem Fall ausziehen. Das gilt insbesondere für Wanderer nach einem Acht-Stunden-Marsch.»

Wer aber einen Sitz ohne Polster wie auf dem Reddit-Foto vor sich hat, verstösst mit dem Hochlagern weder gegen den Pendler-Knigge noch die Benutzerordnung. Denn so werden weder Mitreisende belästigt, noch wird der Waggon beschmutzt oder beschädigt.  

veröffentlicht: 30. Juni 2024 09:56
aktualisiert: 30. Juni 2024 09:56
Quelle: ZüriToday

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