Was gibt es Schöneres, als morgens aufzuwachen, das Fenster zu öffnen und eine wunderschöne Schneedecke bei strahlend blauem Himmel zu sehen? Natürlich nur, wenn der ganze Schnee schon von den Strassen entfernt wurde und man problemlos zur Arbeit kommt.
Wer räumt den Schnee zwischen Haustüre und Strasse?
Grundsätzlich sind bei privaten Strassen die Eigentümer der Liegenschaft verantwortlich. «Der gefahrenfreie Zugang zum Grundstück muss gewährleistet sein», sagt Dominik Chiavi, Mediensprecher der Versicherung Helvetia Gruppe. Gegen eine Entschädigung übernehmen auch oft die Gemeinden diesen Winterdienst.
Bei Mietobjekten ist generell der Vermieter für den Winterdienst zuständig, die Pflicht kann aber vertraglich an die Mieter weitergegeben werden. Die Fusswege müssen zwischen 7 und 21 Uhr so geräumt werden, dass zwei Fussgänger bequem aneinander vorbeikommen. Rutscht infolge mangelhaftem Unterhalt jemand aus, haftet der Eigentümer dafür.
Aber wohin mit dem ganzen Schnee? «Der Schnee darf nicht auf den Gehweg oder die Strasse befördert werden», so Chiavi. Auch das Nachbargrundstück ist tabu, es sei denn, der Nachbar erlaubt es. Am besten ist es, einen Haufen auf dem eigenen Grundstück machen.
Die Räumung von öffentlichen Strassen ist Sache der Gemeinden. Auch die Parkplätze der blauen Zonen werden grundsätzlich vom Schnee befreit. Bei starkem Schneefall gibt es jedoch keine Garantie, dass alle Parkplätze benutzt werden können. Wenn das Auto zugeschaufelt wurde, muss es der Besitzer selbst wieder freischaufeln. «Der Schnee sollte dabei nicht auf das Trottoir oder die Strasse befördert werden, sondern an den Strassenrand», sagt Roman Kohler, Mediensprecher der Stadtpolizei St. Gallen.
Wer verhindert Dachlawinen und entfernt grosse Eiszapfen?
Hauseigentümer sind verantwortlich, die Umgebung vor Gefahren von oben zu schützen. Wird eine Person von einer Dachlawine getroffen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Dominik Chiavi, Mediensprecher der Versicherung Helvetia Gruppe, betont, dass ausreichende Schutzmassnahmen entscheidend sind. Dazu zählen Schneefänger auf dem Dach oder Absperrungen für gefährdete Bereiche. Hauseigentümer sollten deshalb auf alle Fälle genügend versichert sein.
Schnee auf dem Auto
«Um sich selbst und die Umwelt nicht zu gefährden, muss das ganze Auto vom Schnee befreit sein», betont Chiavi. Dazu zählen unter anderem alle Scheiben, das Dach, die Kontrollschilder, die Seitenspiegel und die Lichter. Den gesamten Schnee zu entfernen, ist wichtig. Wer das Auto nicht ordnungsgemäss vom Schnee befreit, muss mit einer Anzeige und hohen Bussen rechnen.
(sgr)