(agl) Die Zollverwaltung habe eigenmächtig den Beschluss gefasst, den Einkaufstourismus und Besuche im Ausland zu verbieten, sagte Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor der Universität Basel, am Donnerstag gegenüber «Radio SRF». «Es ist in unserer Verfassungsordnung unbestritten, dass eine Behörde nur dort handeln darf, wo sie eine Rechtsgrundlage hat», so Schefer. Diese sei in dem Fall nicht gegeben gewesen.
Der Walliser SP-Nationalrat Christian Dandrès fordert vom Bundesrat in einer Interpellation Klarheit. Die Zollverwaltung sei nicht befugt gewesen, den Schweizerinnen und Schweizern sowie den Inhaberinnen und Inhabern von Aufenthaltsbewilligungen den Grenzübertritt zu verbieten, schreibt er im Interpellationstext. Dandrès will wissen, ob der Bundesrat nun gedenke, die Sanktionen zu annullieren oder die Kantone anzuweisen, dies zu tun. Zudem fordert er die Herausgabe von Zahlen zu den ausgesprochenen Bussen und den eröffneten Strafverfahren.
Die Zollverwaltung selbst wehrt sich gegen die Vorwurf, sie habe unrechtmässig Bussen verteilt. Auf Anfrage von CH Media schreibt sie, die Bussenerhebung sei zunächst gestützt auf Artikel 127 des Zollgesetzes erfolgt, «in Verbindung mit den angesichts der ausserordentlichen Lage getroffenen Anordnungen». Am 16. April habe der Bundesrat dann die rechtliche Grundlage präzisiert und ein ausdrückliches Verbot des Einkaufstourismus in die Covid-19-Verordnung 2 geschrieben.