Ein allein wohnender Mann beschwerte sich, weil seine Radio- und Fernsehabgabe gleich hoch ist wie solche für Paare oder WGs. Single-Personen würden bei der Serafe-Gebühr demnach diskriminiert. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, heisst es in einer Mitteilung.
Singles diskriminiert?
Die sogenannten Haushaltsabgaben verstossen laut dem Mann gegen die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie diskriminiere insbesondere Singles gegenüber Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben.
Das Bundesgericht stützt sich bei der Abweisung auf das Bundesgesetz. Man habe sich «explizit für das Modell einer Abgabe pro Haushalt entschieden und dies sachlich begründet». Andere Modelle verwarf der Gesetzgeber zugunsten der Einheitlichkeit und der administrativen Verhältnismässigkeit.
Auch Singles können in WG wohnen
Es sei keine Diskriminierung, weil die Abgabe nicht an den Beziehungsstatus «Single» anknüpft. Die Begründung des Bundesgerichts dazu: «Auch eine Person, die in einer Beziehung lebt, kann in einem Einpersonenhaushalt wohnen.» Zudem können auch Singles in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen, beispielsweise in einer WG.
(log)