Heute Nachmittag heulten die Sirenen im ganzen Land wieder. Rund 5000 stationäre und 2800 mobile Anlagen stehen jeweils im Einsatz, wenn es darum geht, die Funktionsfähigkeit zu testen und die Einwohner zu sensibilisieren. Aber nicht alle Schweizer werden den grossangelegten Test mitbekommen. Enttäuscht zeigt sich der Schweizerische Gehörlosenbund: «Gehörlose Menschen bleiben ausgeschlossen», schreibt er in einer Medienmitteilung.
Recht auf Alarmierung
Vor einem Jahr war die Vereinigung noch voller Hoffnung gewesen. Sie hatte den neuen Dienst des Bundes, «Alertswiss», der Notfall-Informationen online verbreitet, begrüsst. Diese Neuerung sei wichtig für gehörlose Menschen. Nur reiche dies nicht. Der Gehörlosenbund beruft sich auf die Uno-Behindertenrechtskonvention. Dieses darin verbriefte Recht werde erst dann erreicht, wenn Gehörlose in Notfallsituation automatisch alarmiert werden, also ohne selber aktiv werden zu müssen wie bei «Alertswiss».
Kritik an Bund
Kritisiert wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, weil dieser eine SMS-Alarmierung zwar in Aussicht gestellt, aber bis dato sich für die Gehörlosen nichts verändert habe. Mit Bedauern stellt der Verband schliesslich fest, das gehörlose Menschen in der Schweiz weiterhin ihr Leben riskieren, weil sie von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden.
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