Das Gericht spricht Mörgeli eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen sowie zusätzlich eine Abfindung von 12 Monatslöhnen zu, also insgesamt 17 Monatslöhne. Dies geht aus dem Urteil hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde.
Laut Verwaltungsgericht beging die Universität Zürich gleich mehrere Fehler. Einerseits sei die Kündigung vom dafür nicht zuständigen Rektor ausgesprochen worden. Andererseits habe es die Uni verpasst, Mörgeli im Umgang mit der öffentlichen Kritik zu unterstützen.
Vielmehr sei ihm von seinem Vorgesetzten mehrfach das Gespräch verweigert worden. Berücksichtige man die Umstände, seien Mörgelis öffentliche Äusserungen weitgehend vertretbar und kein Grund für eine Kündigung.
Das Gericht erachtet die Universität als «wesentlich mitverantwortlich» für den Vertrauensverlust zwischen Mörgeli und seinem Arbeitgeber.
Dass der Medizinhistoriker nun aber an die Uni zurückkehren kann, schliesst das Gericht jedoch aus. Mörgeli hat trotz dieses Urteils «keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses.»
Unter dem Titel «Die Leichen im Keller des Professors» berichtete der «Tages-Anzeiger» im September 2012 über die mangelhaften Leistungen Mörgelis als Leiter des Medizinhistorischen Museums. Dies führte schliesslich zur Entlassung des damaligen SVP-Nationalrates.