Die Zustimmung in Balsthal lag demnach bei 51 Prozent und nicht bei 78 Prozent, wie gestern angegeben wurde. Balsthal meldete am Sonntag bei der Vorlage zum AHV-Frauenrentenalter 1352 Ja- und 394 Nein-Stimmen, wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte. Bei der Kontrolle und Nachzählung am Montagmorgen stellte sich heraus, dass beim Auszählen die Ja- und Nein-Stimmen teilweise verwechselt wurden.
Richtig nahm die Gemeinde Balsthal das revidierte AHV-Gesetz mit lediglich 888 zu 848 Stimmen an. Ursprünglich meldete die Gemeinde einen Ja-Anteil von 77,9 Prozent. Mit dem neuen Wahlresultat aus Balsthal ändert sich auch das Endergebnis des Kantons Solothurn, das äusserst knapp ausgefallen war.
Neu lehnt der Kanton Solothurn die Erhöhung des Rentenalters insgesamt knapp ab - mit 50,18 Prozent beim Nein-Anteil. Am gesamtschweizerischen Resultat ändert der Fehler in Balsthal nichts. Die Zahl der Befürworter schrumpft lediglich um 464. Die AHV-Reform wurde damit immer noch mit einem Vorsprung von 31'852 Stimmen gutgeheissen.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung
Zur Nachzählung in Balsthal war es gekommen, weil der dortige Gemeindepräsident Rückmeldungen von Stimmberechtigten erhalten hatte, welche die Richtigkeit des Ergebnisses bezweifelten. Wie die stellvertretende Solothurner Staatsschreiberin Pascale von Roll auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, zählte das zuständige Oberamt in Absprache mit der Staatskanzlei daraufhin nach.
Grundsätzlich überprüfen sowohl die Oberämter als auch die Staatskanzlei an Abstimmungssonntagen die Plausibilität der Resultate aus den Gemeinden. Für die Freigabe ist das jeweilige Oberamt zuständig.
Erscheint ein Resultat auffällig oder nicht plausibel, setzt sich das Oberamt mit dem Wahlbüro in Kontakt und lässt sich die Richtigkeit der Zählung bestätigen. Der Fehler in Balsthal kam indessen trotz der entsprechenden Nachfrage beim Wahlbüro am Sonntag nicht zum Vorschein. Die Richtigkeit des Resultats wurde bestätigt.
Keine weiteren Nachzählungen
Zu weiteren Nachzählungen von Gemeinderesultaten sieht die Staatskanzlei keine Veranlassung. In Falle Balsthals handle es sich um einen konkreten Fehler ohne Zusammenhang mit anderen Wahlbüros. Rechtliche Folgen erwartet von Roll ihren Angaben zufolge nicht. Das Ziel einer möglichen Beschwerde sei mit der Richtigstellung der Resultate bereits erreicht, schrieb von Roll.
(red.)