Schweiz

St.Galler Böller-Werfer vor Bundesgericht

St.Galler Böller-Werfer vor Bundesgericht

04.09.2018, 11:06 Uhr
· Online seit 04.09.2018, 07:25 Uhr
Zwei junge Männer müssen sich vor Bundesgericht in Bellinzona verantworten: Sie hatten in St.Gallen während der Offa 2017 Böller geworfen, mehrere Personen wurden verletzt, zwei Busse wurden beschädigt.
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Die Explosionen im April 2017 waren so wuchtig, dass die Scheiben von zwei Bussen zu Bruch gingen. Glassplitter verletzten eine Frau am Rücken, mehrere Personen erlitten Gehörverletzungen. Nun stehen ab heute Dienstag zwei junge Ostschweizer vor Bundesgericht in Bellinzona. Aus der Anklageschrift gehen erstmals genauere Informationen zum Tathergang und zu den Beschuldigten hervor, schreibt die «Sonntagszeitung».

Angeschuldigte sind 24 und 26 Jahre alt

Es handelt sich um zwei junge Männer, die sich scheinbar nicht gekannt haben. Der erste Böller wurde von einem 24-Jährigen geworfen. Die Explosion beschädigte die beiden Busse und verletzte die Frau. Ein Polizist eilte zur Hilfe. Der 24-Jährige gab die Böller an zwei ihm unbekannte Personen weiter, darunter war der 26-jährige Beschuldigte.

Dieser warf einen Böller in Richtung Halle. Dabei erlitten der herbei geeilte Polizist, eine Offa-Mitarbeiterin und eine Chauffeurin Gehörverletzugen.

Nun müssen sich die beiden Beschuldigten unter anderem wegen Gefährdung durch Sprengstoff, Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

«Verbrecherische Absicht»

Die Bundesanwaltschaft spricht in beiden Fällen von «vorsätzlichen und in verbrecherischer Absicht» begangenen Taten. «Mein Mandant erschrak, als er realisierte, was für einen Knall der Böller auslöste», sagte Andrea Fäh, Verteidiger des ersten Böllerwerfers zur «Sonntagszeitung». «Er hatte ganz sicher keine verbrecherische Absicht.»

Welche Strafen die Bundesanwaltschaft für die beiden Böller-Werfer verlangt, wird erst vor Gericht bekannt gegeben. Gemäss «Sonntagszeitung» sind von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vorgesehen.

Über das Motiv der beiden Böllerwerfer geht aus der Anklageschrift nichts hervor. Doch gemäss «Sonntagszeitung» ist eine Verbindung zur Fussballszene möglich. Der 24-Jährige hatte die Böller einem Hobbyfussballer aus der Nordwestscheiz abgekauft.

veröffentlicht: 4. September 2018 07:25
aktualisiert: 4. September 2018 11:06
Quelle: red.

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