Schweiz

Ständerat streicht Gesuchsfrist für ehemalige Verdingkinder

Zwangsmassnahmen

Ständerat streicht Gesuchsfrist für ehemalige Verdingkinder

04.03.2020, 08:45 Uhr
· Online seit 04.03.2020, 08:45 Uhr
Möglichst alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sollen einen Solidaritätsbeitrag erhalten. Dieser Ansicht ist der Ständerat. Er hat die Frist für die Einreichung eines Gesuches aus dem Gesetz gestrichen.
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(rwa) Bislang hätte ein Gesuch bis zum 31. März 2018 eingereicht werden müssen, um den Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken zu erhalten. Zahlreiche Betroffene reichten ihr Gesuch erst danach ein. Beim zuständigen Bundesamt für Justiz seien bis Ende 2019 weitere 280 Gesuche eingegangen, sagte Beat Rieder (CVP/VS) im Namen der Kommission – zu den bestehenden rund 9000 Gesuchen.

Der Ständerat beschloss am Mittwoch ohne Gegenstimme, die Frist für die Einreichung eines Gesuchs aus dem Gesetz zu streichen. Einverstanden ist auch der Bundesrat. Die Streichung ermögliche es weiteren Opfern, die nicht in der Lage gewesen seien, sich innert der geltenden Frist zu melden, ohne zeitlichen Druck ein Gesuch einzureichen, argumentiert der Bundesrat. Aus seiner Sicht ist der Prozess der Wiedergutmachung und der Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.

Zwangsmassnahmen bis 1981 angeordnet

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht.

Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach. Laut neuen Forschungsergebnissen waren mindestens 60'000 Menschen Opfer der Zwangsmassnahmen.

2014 reichte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative ein, die 500 Millionen Franken für die Betroffenen forderte. Knapp zwei Jahre später hiessen die Räte einen indirekten Gegenvorschlag gut, der für die Ausrichtung der Solidaritätsbeiträge 300 Millionen Franken zur Verfügung stellte. Der Beitrag beträgt 25'000 Franken pro Person.

veröffentlicht: 4. März 2020 08:45
aktualisiert: 4. März 2020 08:45
Quelle: CH Media

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