Quelle: CH Media Video Unit
Ob auf der Autobahn, an Ampeln oder in der Tempo-30-Zone: Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden von den am 1. Januar in Kraft tretenden Änderungen betroffen sein. Folgende Regeln wurden angepasst:
Rettungsgassen
Um die Durchfahrt und den Einsatz von Blaulichtfahrzeugen zu erleichtern, müssen Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder einem Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf nicht auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. In Tunnels sollen sich Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Wer sich nicht daran hält, wird künftig mit einer Geldbusse von 100 Franken gebüsst.
Das Reissverschlussprinzip
Das «Reissverschlussprinzip» wird angewendet, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt 100 Franken Busse.
Rechts vorbeifahren
Bei Stau, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechts überholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten.
An roten Ampeln dürfen Fahrräder und Motorfahrräder rechts abbiegen
Fahrräder und Motorfahrräder im Stadtverkehr dürfen, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.
Velofahrer bis 12 Jahre dürfen auf Trottoirs fahren
Kinder bis 12 Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren.
Neue Geschwindigkeitslimite für Gespanne mit Anhänger
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen wurde für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) von 80 auf 100 Kilometer pro Stunde erhöht.
Alkohol-Verbot an Raststätten wird aufgehoben
Der Bundesrat hat das «Verbot Ausschenkung von alkoholischen Getränken in Raststätten» aufgehoben.
(str)