Das Kantonsspital Uri, die Pflegeheime und die Behinderteninstitutionen dürfen demnach nur noch von Personen besucht werden, die über ein Covid-Zertifikat verfügen und damit geimpft, genesen oder getestet sind. Ausnahmen sind, etwa beim Besuch einer sterbenden Person, möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zwei Mal wöchentlich einen gepoolten Speichel-PCR-Test machen. Neu müssen auch alle Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime und der Behinderteneinrichtungen, die ausser Haus gehen, einmal wöchentlich einen solchen Test machen.
Ergänzend zu 3G ordnet der Kanton das Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich an. In begründeten Fällen (zum Beispiel bei der Betreuung von Demenzkranken) sind auch hier Ausnahmen möglich.