Der Auftrag ist klar. Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert, dass durchwegs ein behindertengerechter Bahnzugang möglich ist. Ursprünglich sollte dies bis Ende 2023 flächendeckend umgesetzt sein, doch schon 2016 zeigte sich, dass es im vorgegebenen Zeitraum nicht realistisch ist. Als Richtwert wurden damals 75 Prozent der Bahnhöfe definiert, die die Anforderungen des Gesetzes erfüllen müssen. Die restlichen 25 Prozent müssen Ersatzmassnahmen anbieten. Auch diese Werte werden aber aller Voraussicht nach nicht erfüllt.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat nun einen Prüfbericht über die «Massnahmenumsetzung des behindertengerechten Bahnzugangs» veröffentlicht. Darin äussert sie einerseits ihr Bedauern über die Verzögerungen, schreibt aber auch, dass die angegebenen Gründe wie «die Priorisierungen bei der Bahninfrastruktur oder die Ressourcenknappheit bei den Fachkräften» plausible Erklärungen dafür liefern würden.
«Zu wenig prioritär angegangen»
Die EFK will aber, dass man nun Verbindlichkeiten schafft. Die Aufsicht und die betroffenen Infrastrukturbetreiber sollen ab 2024 eine verbindliche Terminplanung bis zur Fertigstellung des behindertengerechten Bahnzugangs erarbeiten, heisst es im Bericht. Dabei sei auch der Bezug auf die noch festzulegende Finanzierung sicherzustellen.
Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall das Bundesamt für Verkehr (BAV). Wie es in einer Stellungnahme zum Bericht der EFK schreibt, sei «bei einigen Infrastrukturbetreibern lange Zeit die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz zu wenig prioritär angegangen worden.» Man nehme «den Vorschlag, die Fertigstellung der verspäteten Sanierungen stringenter zu führen» auf.
(mg)