Schweiz

Verdingkinder: Bundesrat vollzieht bei Frist Kehrtwende

Fremdplatzierungen

Verdingkinder: Bundesrat vollzieht bei Frist Kehrtwende

12.02.2020, 12:01 Uhr
· Online seit 12.02.2020, 11:42 Uhr
Möglichst alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sollen einen Solidaritätsbeitrag erhalten. Damit ist auch der Bundesrat einverstanden. Er vollzieht eine Kehrtwende.
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(rwa) Noch letztes Jahr hatte sich der Bundesrat gegen das Ansinnen ausgesprochen. Mit einer Streichung der Frist müsste der beschlossene Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken in Frage gestellt werden, argumentierte er in einer Antwort auf einen Vorstoss. Nun ist er einverstanden damit, die Frist für die Einreichung eines Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag zu streichen.

Er unterstützt den Vorschlag der ständerätlichen Rechtskommission. Die Streichung ermögliche es weiteren Opfern, die nicht in der Lage gewesen seien, sich innert der geltenden Frist zu melden, ohne zeitlichen Druck ein Gesuch einzureichen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Aus Sicht des Bundesrates ist der Prozess der Wiedergutmachung und der Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.

Mindestens 60'000 Opfer

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht.

Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach. Laut neuen Forschungsergebnissen waren mindestens 60'000 Menschen Opfer der Zwangsmassnahmen.

Ende 2014 reichte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative ein, die 500 Millionen Franken für die Betroffenen forderte. Knapp zwei Jahre später hiessen die Räte einen indirekten Gegenvorschlag gut, der für die Ausrichtung der Solidaritätsbeiträge 300 Millionen Franken zur Verfügung stellte. Der Beitrag beträgt maximal 25'000 Franken pro Person.

Das vom Parlament beschlossene Gesetz anerkennt, dass den Betroffenen Unrecht angetan worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat. Weiter ermöglicht es die wissenschaftliche Aufarbeitung und regelt die Akteneinsicht.

veröffentlicht: 12. Februar 2020 11:42
aktualisiert: 12. Februar 2020 12:01
Quelle: CH Media

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