Quelle: tvo
Es ist ein Albtraum, der für viele bereits wahrgeworden ist: Das eigene Nacktbild geistert durch das Internet – und dies ohne Einwilligung. Der rachsüchtige Ex hat es einfach veröffentlicht. Der Ständerat will nun in der Schweiz die Rachepornografie, sogenannten «Revenge Porn», explizit verbieten. Dafür soll gar ein eigener Artikel im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Doch was ist Revenge Porn und wie können betroffene Personen dagegen vorgehen? FM1Today hat nachgefragt.
Was ist Revenge Porn genau?
Als Revenge Porn oder Racheporno versteht man pornografische Inhalte wie Videos oder Bilder einer Person, welche von einer anderen Person im Rahmen eines Racheakts veröffentlicht werden.
Was löst dies bei den Betroffenen aus?
Die Reaktionen von Betroffenen können vielseitig sein, erklärt Monica Reinhart, Beraterin bei der Opferhilfe der Kantone St.Gallen und beider Appenzell, gegenüber TVO. Scham und Schuldzuweisungen würden bei den Betroffenen – meist junge Frauen – zu psychischen Beeinträchtigungen führen. Schlaflosigkeit und Angstzustände können die Folge sein. Auch Suizidgedanken gehören dazu.
Wie ist die rechtliche Situation im Moment?
Momentan sei Revenge Porn zum grössten Teil nicht durch geltendes Recht abgedeckt, wie Monika Simmler, Assistenzprofessorin für Strafrecht und Kriminologie an der Universität St.Gallen, gegenüber TVO erläutert. Zwar gebe es Teile, die unter Ehrverletzung oder Urheberrecht fallen, das Verbreiten der Inhalte an sich sei aber noch nicht geregelt. Denn heute ist dies ein Zivilprozess zwischen zwei Personen, der Staat an sich leitet keine automatische Untersuchung ein. Für Symbolpolitik hält sie die neue Strafnorm nicht. «Es handelt sich um eine Gesetzeslücke. Zieht man den Vergleich zu anderen Rechtsgütern, wie beispielsweise Vermögen, sieht man, dass diese viel stärker geschützt sind als die sexuelle Integrität. Darum ist die Anpassung legitim», so Simmler.
Was sind die Konsequenzen?
Laut Simmler könne den Tätern untersagt werden, das Material weiter zu verbreiten und die Löschung beantragt werden, was nicht immer erfolgreich sei. Allenfalls müsse auch eine Genugtuung bezahlt werden. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es in den meisten Fällen keine.
Wie kann ich als Betroffene/r vorgehen?
Wichtig sei, dass Opfer von Rachepornos die Beweise nicht vernichten, sondern sie zu sichern, erklärt die Fachstelle Frauenberatung sexuelle Gewalt gegenüber «20Minuten». Zudem können sich Betroffene an eine Stelle wie die Polizei, die Opferberatung oder Pro Juventute wenden. Denn mit den Beweisen könnte eine Ehrverletzungsklage oder eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung erfolgreich sein.