Da das Gesetzesprojekt jährlich nicht mehr als 700'000 Franken an wieder kehrenden Kosten mit sich brächte, würde ein einfacher Mehrheitsentscheid im Grossen Rat ausreichen, hielt die vorberatende Kommission am Freitag in einem Bericht fest. Die Änderung hat deshalb grosse Chancen, im Neuenburger Kantonsparlament durchzukommen.
Die Kommission hatte sich auch die Frage gestellt, ob der Vaterschaftsurlaub nicht auf alle Arbeitnehmenden im Kanton Neuenburg ausgedeht werden könnte. Dies sei leider aber nicht möglich, da eine solche Änderung nicht in der Kompetenz des Kantons liege, sondern auf eidgenössischer Ebene geregelt werden müsste, schreibt die Kommission.
Der Neuenburger Regierungsrat steht der Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubs für die Staatsangestellten wohlwollend gegenüber, allerdings würde er eine Dauer von zehn Tagen bevorzugen.
Der Kanton Neuenburg hinkt im Vergleich zu anderen Westschweizer Kantonen beim Vaterschaftsurlaub hinterher. In Genf bekommen die Staatsangestellten zehn Tage frei, wenn sie Vater werden. Der Kanton Jura gewährt zwölf Tage Vaterschaftsurlaub.
Auf eidgenössischer Ebene ist die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie» hängig. Hinter dem Volksbegehren stehen unter anderen der Arbeitnehmendenverband Travail.Suisse, Pro Familia Schweiz, Alliance F und der Verband männer.ch.
Das Volksbegehren möchte, dass Väter innert eines Jahres nach der Geburt eines Kindes 20 bezahlte Freitage (vier Wochen) flexibel beziehen können. Ein indirekter Gegenvorschlag im Parlament schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor.