Kurz nach Veröffentlichung ihres Social-Media Posts erhielt die damalige Lehrerin einen Anruf der Aargauer Kantonspolizei. Diese teilte ihr mit, sie habe ein mutmassliches Offizialdelikt publik gemacht, das von Amtes wegen verfolgt werden müsse. Daraufhin erstattete Diaz Anzeige, wie die «Luzerner Zeitung» vor einiger Zeit berichtete.
Am Donnerstag befindet das Strafgericht in Schwyz, wo sich der mutmassliche sexuelle Übergriff ereignete, über den Fall.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmasslichen Täter sexuelle Nötigung vor. Da dies jedoch ebenfalls ein Katalog der Ausschaffungsinitiative ist, droht dem Italiener mit Jahrgang 1988 bei einer Verurteilung die Ausschaffung.
Wie ebenfalls die «LZ» publik machte, hat der Mann bei seiner Einvernahme die Anschuldigungen allesamt abgestritten und seinerseits Anzeige wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede und Verleumdung eingereicht.
Dieser Post hat den Fall ins Rollen gebracht
Für den mutmasslichen Täter – und im Falle der Gegenanzeige auch für Morena Diaz – gilt die Unschuldsvermutung.
(kra)