In diesen beiden Kantonen herrscht grosse Waldbrandgefahr. Sie sind bisher die einzigen beiden Kantone mit derart drastischen Massnahmen, wie am Mittwoch auf der Waldbrandgefahrenkarte des Bundesamts für Umwelt (Bafu) im Internet ersichtlich ist.
Im Kanton Genf gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in seiner Nähe. Das heisst, Feuer dürfen dort nur in festeingerichteten Feuerstellen entfacht werden.
Die Kantone Glarus, Jura, Luzern, Nid- und Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Waadt, Zug sowie im Fürstentum Liechtenstein mahnen die Behörden zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und überhaupt im Freien. Feuer im Wald sollten aber möglichst unterlassen werden.
In den übrigen Kantonen sind keine Massnahmen in Kraft. Damit sind Brätelfeuer mit der angebrachten Vorsicht möglich. An der Waldbrandgefahr und an der Trockenheit vermochten die Regenfälle der letzten Zeit nichts zu ändern.