Ein Software-Fehler sorgte beim Sirenentest am 7. Februar für eine Panne. Betroffen von dem Fehler im Gesamtsteuerungssystem war auch das FM1-Land. Im Kanton Thurgau gab es vor allem Probleme in Kreuzlingen, im Kanton Graubünden war der Wasseralarm zum Teil fehlerhaft. Dieser wird ausgelöst, wenn eine Staumauer oder ein Staudamm zu brechen droht. Die Ursache der Störung wurde gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz nun identifiziert und auch behoben.
Eine Minute lang heult es
Weil nur 98 Prozent der Anlagen in der Schweiz gut funktionierten, muss der Sirenentest nochmals durchgeführt werden. Die Behörden haben sich für den heutigen Mittwoch entschieden. Ausgelöst wird der Alarm um 13.30 Uhr: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Schutzmassnahmen müssen heute Mittwoch keine ergriffen werden.
Regeln bei echtem Alarm
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Bei einem Wasseralarm ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Die Gemeinden informieren die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig mit Merkblättern über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten.
(kov)
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Bei einem Wasseralarm ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Die Gemeinden informieren die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig mit Merkblättern über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten.
(kov)