Die kleine Kammer diskutierte am Montag das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Bei der Frage des Durchdienens folgte sie oppositionslos der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) und der grossen Kammer.
Wäre es nach dem Bundesrat gegangen, hätte im Zivilschutz in bestimmten Funktionen - wie in der Armee - der Dienst auch am Stück geleistet werden können. Die Dienstdauer für Durchdiener hätte 245 Tage betragen.
Kommissionspräsident Josef Dittli (FDP/UR) sagte im Ständerat, üblich seien um die 80 Diensttage. Ein Dienst von 245 Tagen sei daher wenig attraktiv. «Auch gibt es für Zivilschutz-Durchdiener nur wenige Einsatzmöglichkeiten.»
Diskussion um Auslandeinsätze
Einverstanden ist der Ständerat hingegen, Zivilschützer bei grossen Katastrophen auch ins grenznahe Ausland aufzubieten, aber nicht weltweit, wie es eine Minderheit wollte. Die Mehrheit hielt Einsätze etwa in Afrika oder Südamerika problematisch, da es dem Zivilschutz an den dafür nötigen Führungsstrukturen fehle.
Die mit 23 zu 16 Stimmen unterlegene Minderheit hätte Einsätze «im Ausland» zulassen wollen, und zwar in Fällen, in denen die Basisinfrastruktur einer Region betroffen wäre. Allerdings hätten Zivilschützer nur dann aufgeboten werden dürfen, wenn sie ihr Einverständnis dazu gegeben hatten.
Für die Minderheit sagte Olivier Français (FDP/VD), es gehe um zerstörte Basis-Infrastrukturen, etwa nach dem Tsunami von 2004. Wolle jemand einem Land in Schwierigkeiten helfen, solle der Bund die Möglichkeit haben, Wiederaufbau-Arbeiten zu unterstützen. «Es gibt Freiwillige, die bereit sind, sich zu engagieren.»
Freiwillige Diensttage anrechnen
In bestimmten Fällen können aus der Schutzdienstpflicht Entlassene bis fünf Jahre nach der Entlassung dennoch aufgeboten werden. Die Räte schrieben ins Gesetz, dass dies namentlich im Fall eines bewaffneten Konflikts geschehen soll, zur Erhöhung des Bestandes. Der Bundesrat hatte eine offenere Fassung vorgeschlagen.
Bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe will der Ständerat auch freiwillig geleistete Schutzdiensttage anrechnen lassen. Er folgte der Kommission, die argumentiert hatte, dass dies eine Motivation für zusätzliche Leistungen für den Zivilschutz sein könne.
Explizit ins Gesetz schreiben will der Ständerat ausserdem, dass der Bund Alarmierungs- und Informationssysteme auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich macht. Er tat dies entgegen dem Rat von Verteidigungsministerin Viola Amherd. Sie verwies auf die seit Oktober betriebene Alertswiss-App und die bestehende Gesetzgebung.
Kürzere Dienstpflicht im Zivilschutz
Einig sind sich die Räte, dass mit der Gesetzesrevision die Zivilschutzdienstpflicht verkürzt werden soll. Heute dauert sie vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.
Neu soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht zusammengezählt 245 Diensttage geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.
Einig sind sich die Räte auch, den Sanitätsdienst im Zivilschutz nicht wieder einzuführen, wie dies der Bundesrat wollte. Auch hier folgte der Ständerat oppositionslos dem Nationalrat.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Mit wenigen kleinen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.
«Hauptproblem nicht gelöst»
Das Hauptproblem, die tiefen Bestände im Zivilschutz und die Rekrutierung, werde mit der Vorlage nicht gelöst, und dies trotz eines Hilferufes der Kantone, kritisierte Thomas Minder (parteilos/SH). Amherd konterte, dass zu diesem Thema bis Ende 2020 eine Analyse vorliegen werde. Doch auch die Bestände der Armee müssten gesichert werden, gab sie zu bedenken.