Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er will damit dem zunehmenden Unterbestand in den Zivilschutzorganisationen begegnen. Der erste Teilbericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz von Bund und Kantonen zeigt auf, «dass der Zivilschutz bereits heute strukturell unteralimentiert ist».
Die Regierung will deshalb rasch Massnahmen ergreifen. Beispielsweise soll beim Zivilschutz eine Zuteilung in Abweichung vom Wohnortsprinzip geprüft werden. Ebenfalls soll eine «differenzierte Tauglichkeit» von Schutzdienstpflichtigen in Angriff genommen werden.
Weiter sollen Militärdiensttaugliche, welche die Rekrutenschule nach dem 25. Altersjahr noch nicht absolviert haben, künftig schutzdienstpflichtig werden. Das Gleiche soll für ausgebildete Rekruten gelten, die nach der RS militärdienstuntauglich werden.
Bis im Sommer 2022 soll die Verwaltung eine entsprechende Vorlage ausarbeiten, wie der Bundesrat mitteilte. Massnahmen für die Armee sollen 2023 unterbreitet werden, wenn die Armeereform «Weiterentwicklung der Armee» umgesetzt ist.