Der Vater kann hierzulande nach der Geburt seines Kindes im Rahmen der «üblichen freien Tage» Anspruch auf einen Urlaub geltend machen. Heute werden ihm dabei meist ein bis zwei freie Tage gewährt. Damit hinkt die Schweiz dem Rest Europas hinterher. Sie ist eines der letzten Länder, welches keine gesetzliche Regelung für einen Vaterschaftsurlaub kennt.
Seit September ist das anders. Das Stimmvolk sprach sich mit 60,3 Prozent für die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus. Am Mittwoch beschloss der Bundesrat, das neue Gesetz auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Dafür müssten die Bestimmungen präzisiert werden, die derzeit nur für die Mütter gelten, um auch die Väter einzuschliessen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Die neue Regelung sieht vor, dass Väter im ersten halben Jahr nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen unbezahlten Urlaub nehmen können. Wie der Mutterschaftsurlaub wird dieser über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Der Bund beziffert die jährlichen Kosten auf maximal 230 Millionen Franken. Dafür muss der Beitrag an die EO von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden. Pro 1000 Franken Lohn entspricht das 50 Rappen.
(rwa)