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Mountainbiker Mathias Flückiger: Etappensieg im Dopingfall

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Anschuldigungen wegen Dopings: Mathias Flückiger feiert Etappensieg

· Online seit 07.08.2024, 12:27 Uhr
Mountainbiker Mathias Flückiger hat bei Olympia den tollen fünften Rang erreicht. Wichtiger noch als dieses Resultat ist ihm, dass die Doping-Anschuldigungen gegen ihn aus der Welt sind. Dabei kann er nun einen Etappensieg verbuchen - Swiss Sports Integrity verzichtet darauf, den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof zu ziehen.
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Es sei ein weiterer grosser Meilenstein im wohl wichtigsten, längsten und schwersten Wettkampf von Mathias Flückiger, schreibt das Management des Oberaargauers in einer Mitteilung. Swiss Sports Integrity habe die Frist vom 5. August 2024 für einen Weiterzug des Falles an den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne verstreichen lassen.

Im Mai hatte die Disziplinarkammer des Schweizer Sports Flückiger von allen Vorwürfen des Dopingmissbrauchs freigesprochen. Die Begründung des Urteils ist über 100 Seiten stark und erschien Mitte Juli - die Frist für einen Rekurs der Schweizer Dopingbekämpfer ist mittlerweile verstrichen.

Flückiger «erschüttert» über fehlende Einsicht

In der Urteilsbegründung wird dargelegt, weshalb die auffällige Zeranolprobe im Sommer 2022 von den Dopingjägern nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Die Dosis war extrem tief, zudem war Flückiger kurz vorher und kurz nachher zweimal negativ getestet worden. Eine Haaranalyse bestätigte, dass Flückiger sauber ist – er hätte nicht gesperrt werden dürfen.

Swiss Sport Integrity (SSI) hat die Begründung eingehend analysiert. SSI ist nach wie vor der dezidierten Ansicht, dass die Probe gemäss den Regeln des Welt-Anti-Doping-Programms und der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) verwertbar ist. In einer Güterabwägung verzichtet SSI jedoch darauf, den Entscheid an den CAS weiterzuziehen.

In den Entscheid sind unter anderem die schon sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken und die zu erwartenden hohen Kosten eines solch komplexen und langwierigen CAS-Verfahrens eingeflossen. 

Externe Untersuchung verlangt

Flückiger ist erleichtert über den Nicht-Weiterzug, aber auch weiterhin extrem unglücklich über das Vorgefallene: «Die Tatsache, dass keine der involvierten Institutionen bis heute eigene Fehler eingestehen und jegliche Einsicht auf eigenes Fehlverhalten vermissen lassen, ist nicht nur enttäuschend, sondern erschütternd.» Der Athlet hatte sich während seiner Sperre kaum mehr aus dem Haus getraut.

«Swiss Sport Integrity und Swiss Cycling haben durch grobe Fehler in der Handhabung des gesamten Falles den Ruf Flückigers massiv geschädigt», steht in der Medienmitteilung. Es brauche eine externe Untersuchung, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann, verlangt Flückiger.

Weiterziehen könnten den Fall nun noch zwei Verbände: Der Rad-Weltverband UCI und die Welt-Anti-Dopingagentur WADA. Sportlich geht es für Flückiger bald weiter: Am 1. September startet er an den Weltmeisterschaften in Andorra.

2022 vier Monate gesperrt

Flückiger war Anfang Juni vorletzten Jahres anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Cross-Country positiv auf das äusserst selten nachgewiesene Anabolikum Zeranol getestet worden. Daraufhin belegte Swiss Sport Integrity, die frühere Anti-Doping-Agentur der Schweiz, den Olympia-Zweiten 2021 unmittelbar vor der EM in München am 18. August mit einer provisorischen Sperre. Vier Monate nach Bekanntgabe des positiven Dopingtests hob die Disziplinarkammer von Swiss Olympic die Suspendierung auf.

(mj/sda)

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veröffentlicht: 7. August 2024 12:27
aktualisiert: 7. August 2024 12:27
Quelle: BärnToday

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