Wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Freitag mitteilte, hat die Lauterkeitskommission ihre zwei diesbezüglichen Beschwerden abgewiesen. Die SKS hatte einen Film von Roger Federer und einen Beitrag von Xenia Tchoumitcheva auf Instagram beanstandet, weil sie nicht als Werbung gekennzeichnet waren.
Die Lauterkeitskommission stellt laut SKS-Mitteilung zwar nicht in Abrede, dass in beiden Fällen kommerzielle Kommunikation vorliegt. Für den «Durchschnittsadressaten» sei jedoch eindeutig erkennbar, dass es sich hier um Werbung handle.
Tchoumitchevas gesamter Account, auf dem sie prominent Marken-Schmuck präsentiert, sei rein kommerzieller Natur. Einzelne Beiträge müssten deshalb nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Bei Sportlern wie Federer sei es üblich und gut erkennbar, dass Markenlogos aus rein kommerziellen Hintergründen präsentiert werden.
Erste Urteile zu Influencer-Werbung
Im Juli hatte die Lauterkeitskommission dagegen in ersten Urteilen zu Influencer-Werbung in der Schweiz überhaupt zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes gutgeheissen. Snowboarder Iouri Podladtchikov und Mountainbikerin Jolanda Neff hätten auf der Plattform Instagram unlautere Weise Schleichwerbung betrieben.
Snowboarder Podladtchikov liess sich im Eingang eines Kleidergeschäftes ablichten. Radrennfahrerin Neff verbreitete einen Beitrag einer Kreditkartenfirma.
Eine Person, welche Sponsoringleistungen oder damit vergleichbare Entgelte oder Sachleistungen erhalte, müsse ihr Verhältnis zur leistungsgebenden Person offenlegen, begründet die Lauterkeitskommission damals die Unzulässigkeit der Werbung beziehungsweise die Gutheissung der SKS-Beschwerden.
SKS: «Verwirrende Entscheide»
Für SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder sind das «verwirrende Entscheide», wie sie sich in der Mitteilung zitieren lässt. Die Regeln seien für Influencer und Konsumenten nicht nur unklar, sondern widersprüchlich. Die unterschiedlichen Beurteilungen seien nicht nachvollziehbar.
«Es herrscht nun ein Chaos, wann Werbung in sozialen Medien gekennzeichnet werden muss», kommentierte Stalder. Sie forderte im Namen des SKS, dass die Lauterkeitskommission für Werbung auf Social-Media-Portalen «nachvollziehbare Regeln aufstellt».
Die SKS will weitere Beschwerden gegen Influencer einreichen, um Klarheit in der unbefriedigenden Situation zu erhalten. Ob sie gegen die bereits gefällten Entscheide Rekurs einlegen will, entscheidet sie nach der Prüfung und Abgleichung der ausführlichen Begründungen.