Die grosse Kammer hatte das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele bereits in der Frühjahrssession beraten und war gegen den Willen der SVP und der FDP darauf eingetreten. Aus Zeitgründen musste dann aber die Detailberatung unterbrochen werden.
Am Mittwoch nahm der Nationalrat das neue Gesetz in der Gesamtabstimmung an - mit 112 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nun ist der Ständerat am Zug.
Einheitliche Regeln
Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität sowie bedrohlichen Szenen.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Plattformen regelt etwa, wie gekennzeichnet werden soll, ab welchem Alter der Film oder ein Game zulässig ist, welche Massnahmen zur Alterskontrolle erlassen werden müssen und wer für den Vollzug, die Aufsicht und die Koordination zuständig ist.
Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone. Mit dem neuen Gesetz sollen schweizweit einheitliche Regeln gelten. Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutzorganisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.
Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.
In-App-Käufe einschränken
Der Nationalrat weitete die Vorlage noch aus. Er beschloss mit 98 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung, die optionalen Zusatzkäufe - sogenannte Mikrotransaktionen - zu regeln und unter anderem die Möglichkeit vorzusehen, solche Mikrotransaktionen durch Minderjährige einzuschränken. Es geht hier um sogenannte In-App-Käufe, die in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben.
Der Nationalrat möchte zudem das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Präzisiert wurden auch die Anforderungen an die Jugendschutzorganisationen. Gemäss Beschluss des Nationalrats sollen diese Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder einbeziehen, insbesondere für die Erarbeitung der Jugendschutzregelung.
Einstimmig verankerte die grosse Kammer im Gesetz, dass Jugendschutzorganisationen ein bestehendes Altersklassifizierungssystem, das international anerkannt ist, für gültig erklären können. Zudem sollen Jugendschutzorganisationen verpflichtet werden, an der Entwicklung von Inhaltsdeskriptoren zu arbeiten.