Die meisten kennen es: Beispielsweise beim Flughafen nach einer langen Reise die Koffer abholen und dann ab nach Hause. Doch beim Ausgang gibt es noch eine Hürde: den Zoll. Muss ich mein Souvenir dort anmelden, oder kann ich einfach durch den grünen Ausgang raus? Solche Fragen erhält das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) täglich – und die Zoll-Mitarbeitenden dürften sich bei so mancher Anfrage ein Lachen vermutlich nicht verkneifen können. Die lustigsten Anfragen sammelt das BAZG jeweils und publiziert sie im Magazin Forum Z. Wir haben für dich eine Auswahl zusammengestellt.
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Muss ich meinen gezogenen Zahn verzollen?
Ein Schweizer wollte wissen, ob er seinen Zahn, welcher er in Frankreich ziehen lassen wird, bei der Einreise verzollen und ihn am Zoll vorzeigen müsse. Zu seinem Glück können an der Schweizer Grenze aber nur Waren verzollt werden, die beim Grenzübertritt auch physisch anwesend sind. Das Ausreissen eines Zahns gelte als bezogene Dienstleistung im Ausland, schreibt das BAZG. Anders sieht es bei Zahnersatz aus. Dieser ist abgabepflichtig, wenn er die Wertfreigrenze von 300 Franken überschreitet.
Wann ist etwas gebraucht?
Ein Paar wollte vom Zoll wissen, ob ein im Ausland gekaufter Kinderwagen als gebraucht gelte, wenn man das Kind direkt nach dem Kauf hineinlegt. Schliesslich seien ja gebrauchte Gegenstände abgabefrei. Das BAZG sieht dies anders. Das Paar müsste die Abgaben bei Grenzübertritt bezahlen.
Packt der Zoll auch Geschenke ein?
Ein Paar, welches sein erstes Kind erwartet, wollte sich beim Zoll bezüglich der Einfuhr von Geschenken erkundigen. Denn die Familie komme nach der Geburt zu Besuch und wolle dem Sprössling Gaben mitbringen. Die konkrete Frage der werdenden Eltern: Dürfen diese verpackt sein oder sollen die Gaben besser lose mitgebracht werden, auf dass sie von den Zollmitarbeitenden nach der Verzollung in Geschenkpapier eingepackt werden?
Das BAZG hält dazu fest: «Geschenke müssen so hergerichtet respektive verpackt sein, dass sie beim Grenzübertritt von den Mitarbeitenden des Zolls jederzeit kontrolliert werden können. Dazu gehören auch die Kaufquittungen.» Das Verpacken von Geschenken falle nicht in die Zuständigkeit des BAZG.
Muss ich den Rand der Vignette behalten?
Ein deutscher Tourist fragte besorgt nach, ob er den Rand der Trägerfolie der Autobahnvignette ebenfalls daneben kleben müsse. Sein Nachbar habe ihm gesagt, dass dies für die Tunnelmaut sei. Der Zoll konnte ihn beruhigen. Die Vignette reiche für Autobahn und Tunnel.
Darf man mit Ausländerausweis B einkaufen?
Jemand wollte wissen, ob seine deutsche Schwiegertochter, welche in der Schweiz lebt und einen Ausländerausweis B besitze, überhaupt in Deutschland einkaufen dürfe und welche Bedingungen für sie gelten. Das BAZG kann hier beruhigen. Natürlich darf die Schwiegertochter ennet der Grenze einkaufen gehen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für den Sohnemann.
Gilt mein Hund als Person?
Hunde sind für viele Familienmitglieder und werden oft wie solche behandelt. Man kann es aber auch übertreiben. So wie bei der folgenden Anfrage: «Zählt die Abgabenfreigrenze von 300 Franken im Reiseverkehr für im Ausland getätigte Einkäufe auch für begleitende Haustiere? Gilt mein Hund auch als Person?» Für alle Tierfreunde nun die schlechte Nachricht: Nein, das Haustier zählt nicht als Person.
Zählt der Knochen auch zum Gewicht?
Oft gibt es auch Anfragen zu Esswaren. So hat jemand beim Zoll nachgefragt, ob beispielsweise bei Spareribs der Knochen zum Gewicht zähle. Der Zoll bejaht dies. Zum Gewicht wird alles hinzugezählt, was zum Produkt gehört. Dazu zählt nicht nur der Knochen, sondern auch die Marinade, Gewürze, der Teigmantel, die Füllung oder Spiesse.