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EU-Gerichtshof blockiert breiten Einsatz eines umstrittenen Gentechnikverfahrens

EU-Gerichtshof blockiert breiten Einsatz eines umstrittenen Gentechnikverfahrens

25.07.2018, 18:50 Uhr
· Online seit 25.07.2018, 11:54 Uhr
Der EU-Gerichtshof blockiert in einem Grundsatzurteil den Weg für den breiten Einsatz eines umstrittenen Gentechnikverfahrens. Mit der Mutagenese-Technologie manipulierte Pflanzen gelten rechtlich als gentechnisch verändert. Auch die Schweiz muss sich damit befassen.
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Damit unterlägen diese Pflanzensorten grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen, heisst es in dem am Mittwoch in Luxemburg publizierten Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH).

In der Folge müssten die auf diesem Wege bearbeiteten Pflanzen auch als «gentechnisch veränderte Organismen» gekennzeichnet werden. Die EU macht im GVO-Bereich strenge Auflagen.

Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie. Damit werden alle Verfahren bezeichnet, die es - anders als die Transgenese - ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern.

In den EU-Gentechnik-Vorschriften von Anfang des Jahrtausends wird das neue Verfahren aber nicht aufgeführt. Ein französisches Gericht hatte die Luxemburger Richter deshalb um Auslegung gebeten, ob hier die EU-Vorschriften ebenfalls gelten. Geklagt hatten französische Umwelt- und Landwirtschaftsverbände, die Ausnahmen für die neuen Verfahren in Frankreich kippen wollten.

Gemäss dem Urteil aus Luxemburg spielt es aber keine Rolle, ob fremde DNS ins Erbgut eingebaut oder nur bestehende DNS manipuliert wurde.

Mit der Genschere liessen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus. Deshalb müsse auch dabei das Vorsorgeprinzip gelten, erklärte der EuGH.

Sowohl Greenpeace Schweiz wie auch die Schweizer Kleinbauern-Vereinigung begrüssen den Entscheid des EU-Gerichts. «Technisch gesehen ist ein Eingriff ins Genom immer Gentechnik», schreibt Greenpeace in einer Mitteilung.

Die Umweltorganisation fordert daher: «Nun muss auch die Schweiz die neuen Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen und dadurch rechtliche Klarheit schaffen.»

Zwar herrscht in der Schweiz noch bis 2021 ein Gentech-Moratorium - das Parlament hatte dieses 2017 verlängert - doch wie bis anhin in der EU ist auch hierzulande nicht klar geregelt, ob die Mutagenese-Technologie unter die GVO-Gesetzgebung fällt oder nicht. Daher hatte der Bundesrat bereits angekündigt, sich der Sache anzunehmen.

Von einem «bedenklichen Entscheid» und «negativen Signal für die Forschung und Entwicklung in Europa» spricht der Branchenverband Scienceindustries. Die neuen Verfahren hätten ein grosses Potenzial, schnell, einfach und kostengünstig Nutzpflanzen zu erzeugen, die resistenter gegen Krankheiten und Schädlingen sowie toleranter gegenüber Stress seien, betont der Verband der Chemie-, Pharma- und Biotechindustrie.

Weltweit nehme die Zahl der Länder mit liberalen Regelungen für neue Züchtungsverfahren zu. Das Urteil könne Entwicklung und Anwendung in der EU deutlich erschweren oder sogar blockieren, warnt Scienceindustries.

Beat Keller, Pflanzenbiologe an der Universität Zürich, sagte im «Echo der Zeit» von Schweizer Radio SRF, angesichts der teuren Zulassungsverfahren sei es nur noch den grossen Konzernen möglich, in diesem Bereich tätig zu sein. Die Forschung werde wohl verstärkt nach Nordamerika und Asien ausgelagert werden.

veröffentlicht: 25. Juli 2018 11:54
aktualisiert: 25. Juli 2018 18:50
Quelle: SDA

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