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Was macht man jetzt mit dem Feuerwerk?

Was macht man jetzt mit dem Feuerwerk?

· Online seit 31.07.2018, 09:53 Uhr
Im ganzen FM1-Land gilt ein Feuer- und Feuerwerkverbot. Doch was machen wir jetzt mit dem bereits gekauften Feuerwerk? Kann man es zurück in den Laden bringen?
René Rödiger
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Mit Vulkanen, Raketen und Sonnen: So feiern viele Leute in der Schweiz den 1. August. In diesem Jahr muss darauf im gesamten FM1-Land verzichtet werden. Am Dienstagmorgen hat Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton in der Ostschweiz ein komplettes Feuerverbot erlassen. Feuerwerk ist also überall verboten. Nur auf dem Bodensee sind in einem Abstand von 350 Metern zum Ufer Feuerwerke erlaubt. Rorschach und Arbon werden ihr von der Stadt organisiertes Feuerwerk auf dem See zünden.

Wer jetzt trotzdem schon Feuerwerk gekauft hat, kann das natürlich auch an Silvester in die Luft lassen. Wichtig ist dabei, dass man bei der Lagerung die kantonalen Bestimmungen einhält. «Feuerwerk sollte man kühl und trocken lagern», sagt Urs Corradini, Präsident des Branchenverbandes Feuerwerk. Ein «Ablaufdatum» für Feuerwerk gibt es nicht, man kann es also gut auch schon für Silvester sparen.

Corradini empfiehlt jedoch, das Feuerwerk in den Läden zurückzugeben. Dort zeigt man sich kulant. So heisst es bei Aldi: «Kundinnen und Kunden, die nicht benutztes Feuerwerk zurückgeben, bekommen den Kaufbetrag erstattet. Die Ware sollte originalverpackt sein, auch eine Rückgabe ohne Quittung ist möglich.» Bei Aldi sollte man das Feuerwerk bis 2. August zurückbringen, «wobei eine spätere Rückgabe noch möglich ist».

Auch beim Jumbo kann gekauftes Feuerwerk zurückgegeben werden. Maurus Helfenstein, Verkaufsleiter, sagt: «Wichtig ist, dass die Artikel bis 3. August zurück sind. Wenn möglich mit Quittung.» Bei der Landi hat man sogar bis zum 4. August Zeit, das Feuerwerk zurück zu bringen.

(red.)

 

veröffentlicht: 31. Juli 2018 09:53
aktualisiert: 31. Juli 2018 09:53

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