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Berufungsverhandlung im Fall der gestohlenen UBS-Kundendaten

Bundesstrafgericht

Berufungsverhandlung im Fall der gestohlenen UBS-Kundendaten

15.06.2020, 06:15 Uhr
· Online seit 15.06.2020, 04:35 Uhr
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute Montag der Berufungsprozess gegen einen früheren UBS-Angestellten. Der Mann wurde wegen der Entwendung und des Verkaufs von Kundendaten erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt.
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Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach den heute 47-Jährigen im Januar 2019 des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es handelte sich um einen Indizienprozess.

Vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses wurde der Mann freigesprochen, weil der Verrat dieses Geheimnisses im Ausland stattgefunden hatte. Der Verstoss gegen das Waffengesetz basiert auf illegaler Munition, die bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Mannes gefunden wurde.

Berechtigte von Stiftungen

Der ehemalige UBS-Mitarbeiter recherchierte von Dezember 2005 bis Herbst 2012 im Computer-System der Bank und in physischen Unterlagen die Berechtigten von Stiftungen. Die Daten verkaufte er für rund 1,1 Millionen Euro an die Steuerbehörde des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Die deutschen Behörden führten in der Folge Hausdurchsuchungen und Ermittlungen bei 233 UBS-Kunden durch, die sich bei der Bank meldeten. Einer davon war laut Anklageschrift der Berechtigte der «Goldenen Pumuckel Stiftung». Auf diesen Datensatz hatte nur der Ex-Banker in der fraglichen Zeit zugegriffen, so dass die Spur zu ihm führte.

Als die Schweiz ein Rechtshilfegesuch zu einem Konto des Mannes in Deutschland an die deutschen Behörden stellte, wurde die Hilfe abgelehnt. Der Entscheid wurde damit begründet, dass das Ersuchen wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte.

Dem erstinstanzliche Prozess und der Urteilseröffnung im vergangenen Jahr blieb der 47-Jährige unentschuldigt fern. Der Verurteilte weilte damals in Deutschland. Ob er zu der von ihm angestrengten Berufungsverhandlung erscheinen wird, ist offen. Eine Auslieferung durch die deutschen Behörden ist unwahrscheinlich.

veröffentlicht: 15. Juni 2020 04:35
aktualisiert: 15. Juni 2020 06:15
Quelle: sda

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