Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr 2021 angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschliessungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch «überragend wichtige Gemeinwohlbelange» gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit.
Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) schalteten sich am Mittag mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammen, um im Lichte der Karlsruher Entscheidungen über die Krise zu beraten.
Scholz stellte dabei nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vor. Ausserdem sollte über die aktuelle Lage angesichts der drohenden Überlastung der Kliniken und der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Virus in Deutschland gesprochen werden.
Scholz zeigte dabei Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr.
Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn sah nach der Corona-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit für weitere Krisenmassnahmen. «Die Bundesnotbremse war verhältnismässig, weil der Staat Leben und Gesundheit seiner Bürger schützen musste», sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin mit Blick auf die Gerichtsbeschlüsse. «Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schärfere Massnahmen bislang ausgeschlossen haben.»
Scholz könnte in der nächsten Woche vom Bundestag zum Kanzler gewählt werden. Voraussetzung ist, dass eine derzeit laufende Mitgliederbefragung der Grünen und zwei am Wochenende anstehende Parteitage von SPD und FDP den vorige Woche vorgestellten Koalitionsvertrag der drei «Ampel»-Parteien billigen.