Zugleich wird gefordert, dass die vereinbarte Notbremse bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 konsequent umgesetzt werden soll. Der Entwurf muss noch mit den Ländern abgestimmt werden, die am Montag mit Kanzlerin Angela Merkel beraten.
Bund und Länder sollen dem Entwurf zufolge auch zu Ostern von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abraten. Als strittig ist in dem Entwurf der Vorschlag markiert, dass «Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland (...) unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein» sollen.
Keine neuen Öffnungsschritte
In einem schon zuvor bekannt gewordenen Entwurf waren generell keine neuen Öffnungsschritte vorgesehen gewesen. Er verwies vielmehr auf das wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, zeitlich befristete Modellprojekte zu starten, um mit strengen Schutzmassnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.
Dabei sollten sie die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes untersuchen. «Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst».
Urlaub mit nur wenigen Kontakten
In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des kontaktarmen Urlaubs im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes.
Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.
Zu den vorgeschlagenen Verschärfungen in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von mehr als 100 zählt eine Ausgangssperre bis 05.00 Uhr morgens. Wann sie abends in Kraft treten soll, lässt das Papier noch offen. Zudem sollen in diesen Landkreisen Schulen und Kitas schliessen beziehungsweise nicht öffnen, «soweit ein zweimaliger Corona-Test pro Woche für Erziehungs- und Lehrkräfte sowie alle Schüler und betreuten Kinder in Präsenz nicht sichergestellt» sei. Bei einem Inzidenzwert von über 200 sollen Schulen und Kitas generell schliessen.
Sonderprogramm des Bundes
Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein Sonderprogramm des Bundes für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen sollte, wie es in der Vorlage heisst.