Dagegen war eigenen Angaben zufolge unter anderem die AfD-Abgeordnete Christine Anderson vorgegangen. Demnach gilt der Beschluss jedoch nur für «die Handvoll» Abgeordnete, die gemeinsam mit ihr geklagt hätten, wie Anderson am Mittwoch mitteilte. Laut Gerichtsbeschluss muss der Test entweder in einer Apotheke, einer Arztpraxis oder Räumlichkeiten des Parlaments durchgeführt werden.
Ende Oktober hatte das Parlament angekündigt, die Zugangsregeln zu verschärfen. Der Schritt ermögliche den Abgeordneten die Rückkehr zu persönlichen Treffen für die parlamentarische Arbeit, während die Sicherheit gewahrt bleibe, hiess es damals. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Vorgabe bereits seit September für alle Besucher von ausserhalb gelte.