Zugleich betonte er, dass die Kommission einen klaren Standpunkt zu Diskriminierung habe und sich verpflichtet fühle, die Ungleichheiten und Probleme anzugehen, mit denen es Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und queere Menschen (LGBTQ) in Europa zu tun hätten.
Sollte die EU-Kommission bei der Prüfung des Gesetzes zu dem Ergebnis kommen, dass es gegen EU-Recht verstösst, könnte sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses wiederum könnte dann mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes enden.
Das ungarische Parlament hatte am Dienstag ein Gesetz gebilligt, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität einschränkt. Es sieht ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus soll jede Art von Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Kritiker sehen darin die Bemühung, im EU-Land Ungarn eine homofeindliche Zensur nach russischem Vorbild einzuführen.
Das Gesetz gilt als besonderes Anliegen von Ministerpräsident Viktor Orban, dem Kritiker das Schüren von Vorurteilen gegenüber Minderheiten vorwerfen. Schon in der Vergangenheit fiel Orban durch Äusserungen auf, die Kritiker als fremden- und homofeindlich einstuften.