Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte sich Ende November auf die Erweiterung geeinigt. Bislang galt die Impfpflicht lediglich beim Gesundheitspersonal. Die Belegschaft in den Krankenhäusern braucht mit der Ausweitung nun die Booster-Impfung. Mit dem Ablauf der Corona-Impfzertifikate nach neun Monaten ist auch für die übrigen zur Impfung verpflichteten Arbeitnehmer eine Auffrischung notwendig. Eine Ausnahme gilt lediglich für Menschen, für deren Gesundheit die Impfung nachweislich eine Gefahr bedeuten würde.
Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, muss mit einer Suspendierung und Lohnverzicht rechnen. Wer ungeimpft arbeitet, dem droht ausserdem eine Geldstrafe zwischen 600 und 1500 Euro. Für Kontrollen zur Einhaltung der neuen Regeln sind die Führungskräfte der jeweiligen Einrichtungen zuständig. Geschieht das nicht, droht ebenfalls eine Strafe zwischen 400 und 1000 Euro.
Italiens Regierung hatte bereits am 6. Dezember in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel eingeführt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann seitdem beispielsweise nicht mehr innen in Restaurants essen, in Diskotheken oder ins Fussballstadion gehen. Im öffentlichen Personennahverkehr trat ausserdem die 3G-Regel in Kraft. Ab Mitte Dezember sollen sich ausserdem Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren gegen Covid-19 immunisieren lassen können.