Das neue Gesetz fasst die vielen bestehenden Regelungen zusammen, wie das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft am Freitag mitteilte. Das Ziel sei ein einheitlicher und transparenter Vollzug. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober.
Den Anstoss zur Revision des Tierschutzes hatte der Fall eines Pferdehalters aus Hefenhofen TG gegeben, der jahrelang Vorschriften missachtet und die Veterinärbehörden genarrt hatte. Mitte 2017 griffen die Behörden durch und beschlagnahmten rund 250 Tiere des Pferdehändlers. 90 Pferde wurden in Auktionen verkauft.
Externe Untersuchung
Die Thurgauer Regierung setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein, die den Vollzug des Tierschutzes kritisch analysierte. Die Kommission lieferte 18 Empfehlungen, die dem Kanton als Basis für die Revision dienten.
Die möglichen administrativen Sanktionen werden mit den neuen Bestimmungen ausgeweitet: Sie reichen künftig von der Verwarnung bis zum Tierhalteverbot. Neu geregelt wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie der Kantonspolizei.
Bereits umgesetzt ist die von der Untersuchungskommission empfohlene Reorganisation des Veterinäramts. So wurde eine Juristen-Stelle geschaffen, und in speziellen Fällen werden in Zukunft Begleitgruppen eingesetzt.