Quelle: Donald Trump verwechselt Joe Biden mit Barack Obama bei Wahlveranstaltung / 13.11.2023 / CH Media Video Unit
Das Gericht verkündete am Dienstagabend (Ortszeit) seine spektakuläre Entscheidung, die von Trump angefochten werden dürfte. Es ist davon auszugehen, dass die Frage letztlich vom Obersten Gericht des Landes, dem Supreme Court, geklärt werden muss.
Hintergrund ist, dass diverse Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl 2024 zu streichen. Der 77-Jährige will für die Republikaner noch einmal ins Weisse Haus einziehen. Seine Gegner argumentieren mit einem Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen «Aufstand» gegen die Verfassung angezettelt haben.
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Trump provozierte Sturm aufs Capitol
Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Das Gericht in Colorado entschied nun, dass Trumps Name deswegen nicht auf den Wahlzetteln für die Vorwahlen in dem Bundesstaat stehen dürfe und er vom Amt des Präsidenten ausgeschlossen sei. Allerdings setzte das Gericht seine Entscheidung bis kurz vor dem Druck der Wahlzettel Anfang Januar oder bis zur möglichen Klärung durch den Supreme Court aus.
Trump hat mit «konkreter Absicht» gehandelt
In Bundesstaaten wie Michigan und Minnesota waren die Kläger gegen Trump bereits gescheitert – auch in Colorado konnte der Republikaner zunächst vor einem unteren Gericht einen Sieg verbuchen. Jedoch schrieb die Richterin schon damals: «Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören.»
Die Richterin entschied jedoch, dass sich die Klausel in der Verfassung explizit nicht auf das Präsidentenamt bezieht – und Trump daher in Colorado auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben darf. Das Oberste Gericht dort sah dies nun anders.
(sda/log)