Wie sehen die neuen Massnahmen aus?
Ab Montag verschärft Österreich den Zutritt zu Restaurants, Hotels und Freizeitbetrieben. Überall dort, wo bis jetzt eine 3-G-Regel gegolten hat, gilt neu eine 2-G-Regel. Das heisst: Nur geimpfte oder genesene Personen erhalten Zutritt, Corona-Tests jeglicher Art sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig. Die 2-G-Regel gilt auch für Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen. In einer Übergangsfrist von vier Wochen wird eine Erstimpfung mit einem zusätzlichen PCR-Test als Eintrittsnachweis akzeptiert. Zudem muss im Handel und in Museen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Gültigkeit des Impfzertifikat verkürzt sich auf neun Monate, danach braucht es eine dritte Dosis. Mehr Informationen gibt es hier.
Für wen gilt die 2-G-Regel?
Die 2-G-Regel gilt für alle Personen ab 12 Jahren, die körpernahe Dienstleistungen beanspruchen oder Zutritt zu Gastronomie oder Hotellerie wollen. Auch im Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen), Sport und Freizeiteinrichtungen gilt die 2-G-Regel.
Was, wenn ich erst eine Impfung habe?
Das ist in den ersten vier Wochen kein Problem, denn es gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Frist erhält man Zutritt mit einer Erstimpfung und einem zusätzlichen PCR-Test.
Welche Massnahmen gelten bei der Einreise?
Bei der Einreise nach Österreich gilt für Personen aus der Schweiz nach wie vor 3-G. Es muss ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis vorgezeigt werden können. Wer ohne solchen Nachweis einreist, muss spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen Test durchführen.
Welchen Einfluss hat die neue Regel auf meine Ferien in Österreich?
Ferien in Österreich werden für Ungeimpfte schwierig. Die Einreise ist mit einem negativen Coronatest zwar möglich, beherbergt können jedoch nur geimpfte oder genesene Personen werden. Zudem können keine Restaurants und Freizeitbetriebe besucht werden.
Personen, die geimpft oder genesen sind, können nach wie vor Ferien in Österreich machen. Das Covid-Zertifikat muss dabei immer griffbereit sein.
Kann ich ohne Impfung oder Genesung Skifahren gehen?
Bei Seilbahnen gilt wie im öffentlichen Verkehr «nur» eine 3-G-Pflicht sowie eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Bahnen (z.B. Gondeln). Skifahren wird somit auch für Personen ohne Impfung oder Genesung möglich sein. Jedoch können die Pisten-Beizen nicht besucht werden, dort gilt nämlich 2-G.
Gilt beim Shoppen auch 2-G?
Nein, Shopping ist nach wie vor für alle möglich. Neu gilt nur eine FFP2-Maskenpflicht im Handel.
(gbo)